Unterstützen & Spenden

Hoffnung schenken. Zukunft stärken.

Als gemeinnützige Organisation finanzieren wir unsere Arbeit fast ausschließlich durch Spenden und Fördermittel. Jeder Beitrag – ob groß oder klein – hilft uns, weiterhin für trauernde Kinder und ihre Familien da sein zu können.

Spendenkonto

GefühlsHelden gGmbH
IBAN: DE57 7105 2050 0041 1123 27
BIC:   BYLADEM1TST
Kreissparkasse Traunstein-Trostberg

FundraisingBox Logo

Spende ganz einfach nach einmaliger Registrierung nebenbei durch einen Online-Einkauf über „gooding„.
(die Händler spenden pro Einkauf einen bestimmten Betrag)

Gemeinsam stark für Kinder und Familien

Ihre Spende macht das möglich.

Mit Ihrer Unterstützung können wir:

  • Familien entlasten, die sich die Begleitung sonst nicht leisten könnten
  • geschützte Räume für Trauergruppen schaffen
  • Materialien für kreative und therapeutische Arbeit bereitstellen
  • Fortbildungen für unsere ehrenamtlichen Begleiter:innen finanzieren

Schenken Sie trauernden Kindern das, was sie jetzt am meisten brauchen: einen Ort, an dem sie gesehen, verstanden und gehalten werden.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.


Ob einmalig oder regelmäßig – jeder Beitrag hilft.

👉 Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.

  • Bis 300 € gilt Ihr Kontoauszug als Nachweis.

  • Ab 300 € erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung im Februar des Folgejahres.

Spendenkonto

GefühlsHelden gGmbH
IBAN: DE57 7105 2050 0041 1123 27
BIC:   BYLADEM1TST
Kreissparkasse Traunstein-Trostberg

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Wir sagen jetzt schon, im Namen aller Kinder, vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Daniel Georg-Stoklossa - Trauerbegleitung

Daniel Georg-Stoklossa | Tel.: +49 (0)861 90953856

Bescheid vom 24.09.2025 vom Finanzamt Traunstein über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO:

Feststellung: Es wird nach § 60a Abs. 1AO gesondert festgestellt, dass die Satzung der Körperschaft  GefühlsHelden gGmbH mit Sitz in Surberg in der Fassung vom 11.08.2025 die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO einhält.

Hinweise zu steuerbegünstigten Zwecke:
Die Körperschaft fördert nach ihrer Satzung im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke.

folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung der Jugendhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)
  • Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)

Zuwendungsbestätigungen für Spenden

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Transparenzregister

Die GefühlsHelden gGmbH ist eingetragen im Transparenzregister der Bundesrepublik Deutschland.